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Rechtsprechung
   LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80   

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https://dejure.org/1981,36044
LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,36044)
LG Köln, Entscheidung vom 23.01.1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,36044)
LG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,36044)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.07.1980 - V R 23/77

    Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

    Auszug aus LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80
    Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung (BFH-Urteil vom 10.7. 1980 V R 23/77, BStBl. 11 1980, 620).
  • LG Köln, 17.12.1980 - 11 T 173/80

    Geschäftswert für die Anmeldung einer Gesellschaft zum Handelsregister

    9. Kostenrecht - Kostenschuldnerschaft der hinterlegenden Bank (LG Köln, Beschluß vorn 23.1. 1981 - 11 T 132/80 - mitgeteilt von Notar Dr, Berzdorf, Frechen) KostO § 149 Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die hinterlegende Bank Schuldnerin der linterlegungsgebühr Ist.
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   LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80   

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https://dejure.org/1981,27844
LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,27844)
LG Köln, Entscheidung vom 22.01.1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,27844)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 11 T 132/80 (https://dejure.org/1981,27844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.07.1980 - V R 23/77

    Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

    Auszug aus LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80
    Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung (BFH-Urteil vom 10.7. 1980 V R 23/77, BStBl. 11 1980, 620).
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