Rechtsprechung
LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 149
Kostenschuldnerschaft der hinterlegenden Bank
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80
- LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.07.1980 - V R 23/77
Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts
Auszug aus LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung (BFH-Urteil vom 10.7. 1980 V R 23/77, BStBl. 11 1980, 620).
- LG Köln, 17.12.1980 - 11 T 173/80
Geschäftswert für die Anmeldung einer Gesellschaft zum Handelsregister
9. Kostenrecht - Kostenschuldnerschaft der hinterlegenden Bank (LG Köln, Beschluß vorn 23.1. 1981 - 11 T 132/80 - mitgeteilt von Notar Dr, Berzdorf, Frechen) KostO § 149 Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die hinterlegende Bank Schuldnerin der linterlegungsgebühr Ist.
Rechtsprechung
LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80
- LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.07.1980 - V R 23/77
Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts
Auszug aus LG Köln, 22.01.1981 - 11 T 132/80
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung (BFH-Urteil vom 10.7. 1980 V R 23/77, BStBl. 11 1980, 620).